15.09.2017 Nachrichtenübersicht

Übernahme von Fortbildungskosten ist kein Arbeitslohn

Aufwendungen für Weiterbildung der Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber aus eigenbetrieblichem Interesse übernimmt, sind kein Arbeitslohn.

Im Urteilsfall ging es um ein Unternehmen für Spezialtransporte, welches die gesetzlich vorgeschriebenen Kosten für die Weiterbildung der Fahrer übernahm. Das Gericht stellte fest, dass die Fortbildung nicht nur der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, sondern aus der Sicht des Arbeitgebers vielmehr auch dazu dient, den reibungslosen Ablauf und die Funktionsfähigkeit seines Betriebs sicherzustellen. Insoweit ist bei einem eigenbetrieblichen Interesse kein Arbeitslohn gegeben (FG Münster, Urt. v. 09.08.2016, 13 K 3218/13 L, EFG 2016, S. 1795).

 

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