18.09.2017 Nachrichtenübersicht

Reparaturen von stationären Elektrogeräten als Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG)

Können Reparaturen von stationären Elektrogeräten, wie zum Beispiel Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen, als auch von mobilen Geräten, wie zum Beispiel Handys und Fernsehgeräte, können als Handwerksleistungen im Haushalt im Rahmen der Steuerermäßigung nach § 35a Absatz 3 EStG steuermindernd berücksichtigt werden?

Reparaturen von stationären Elektrogeräten, wie zum Beispiel Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen, als auch von mobilen Geräten, wie zum Beispiel Handys und Fernsehgeräte, können als Handwerksleistungen im Haushalt im Rahmen der Steuerermäßigung nach § 35a Absatz 3 EStG steuermindernd berücksichtigt werden, soweit die Geräte in der Hausratversicherung mitversichert werden können (Anhang des BMF- Anwendungsschreibens vom 9. 11. 2016 - IV C 8 - S 2296-b/07/10003 :008, BStBl I 2016, 1213). Außerdem muss die Leistungserbringung im Haushalt des Steuerpflichtigen erfolgen. Unter einem Haushalt im Sinne des § 35a EStG ist die Wirtschaftsführung mehrerer zusammenlebender Personen oder einer einzelnen Person in einer Wohnung oder in einem Haus einschließlich des dazu gehörenden Grund und Bodens zu verstehen. Maßgeblich ist, dass der Steuerpflichtige den ggf. gemeinschaftlichen Besitz über diesen Bereich ausübt und für Dritte dieser Bereich nach der Verkehrsanschauung als der Ort anzusehen ist, an dem der Steuerpflichtige seinen Haushalt betreibt.
 
Quelle: Bundesregierung online
 

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