29.06.2017 Nachrichtenübersicht

Betrugsschaden als vergebliche Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung

Wer einem betrügerischen Grundstücksmakler Bargeld in der Annahme übergibt, der Makler werde damit den Kaufpreis für ein bebautes Grundstück bezahlen, kann den Verlust als vergebliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, sofern die ernsthafte Absicht bestand, das Grundstück zu Vermietungszwecken zu erwerben (lt. BFH v. 9.5.2017 - IX R 24/16).

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