12.04.2017 Nachrichtenübersicht

BFH akzeptiert Gestaltungen betreffend gewerblicher Verluste durch Ankauf physischen Goldes

Der BFH hat zwei - auch als "Goldfinger-Modelle" beschriebene - Gestaltungen akzeptiert, bei denen Personengesellschaften durch den Ankauf physischen Goldes Verluste aus Gewerbebetrieb erzielt haben. Diese Gestaltungen führen bei den Gesellschaftern zu Steuervorteilen, wenn kein sog. Steuerstundungsmodell vorliegt (BFH 19.1.2017, IV R 10/14 u.a.). 

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