24.09.2015 Nachrichtenübersicht

Keine Steuerbefreiung für ein tatsächlich nicht für eigene Wohnzwecke

Eine Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c
ErbStG für ein Familienheim scheidet aus, wenn der Erwerber von vornherein
gehindert ist, die Wohnung in dem von Todes wegen erworbenen Einfamilienhaus für
eigene Wohnzwecke zu nutzen und deshalb auch tatsächlich nicht einzieht (BFH 23.6.2015, II R 13/13).

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