18.02.2015 Nachrichtenübersicht

Bagatellgrenze für die Abfärbewirkung von geringfügigen gewerblichen Einkünften

Der BFH hat die Bagatellgrenze für die Nichtanwendung der Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG bestimmt. Insofern
werden die Einkünfte einer GbR, die hauptsächlich Einkünfte aus selbständiger
Arbeit erzielt und daneben in geringem Umfang eine gewerbliche Tätigkeit ausübt,
dann nicht insgesamt zu gewerblichen Einkünften umqualifiziert (sog.
Abfärbewirkung), wenn die gewerblichen Umsätze eine Bagatellgrenze in Höhe von 3
% der Gesamtnettoumsätze und zusätzlich den Betrag von 24.500 € im
Veranlagungszeitraum nicht übersteigen.

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