03.09.2014 Nachrichtenübersicht

Zum Umsatzschlüssel bei gemischt genutzten Gebäuden

Wird ein gemischt genutztes Gebäude gebaut,
richtet sich die Vorsteueraufteilung im Regelfall nach dem objektbezogenen
Flächenschlüssel. Vorsteuerbeträge sind aber dann nach dem (objektbezogenen)
Umsatzschlüssel aufzuteilen, wenn eine Gesamtwürdigung ergibt, dass erhebliche
Unterschiede in der Ausstattung der verschiedenen Zwecken dienenden Räume
bestehen (BFH 3.7.2014, V R 2/10).

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Löhestr. 43a 53773 Hennef

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