| 25.06.2014 Nachrichtenübersicht |
Auswärtige Baustelle auch bei längerfristiger Tätigkeit keine regelmäßige Arbeitsstätte
Eine auswärtige (Groß-)Baustelle ist keine regelmäßige Arbeitsstätte i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG, auch wenn sie der
Arbeitnehmer fortdauernd und immer wieder aufsucht. Denn eine auswärtige Tätigkeitsstätte - wie eine Baustelle - wird nicht durch bloßen Zeitablauf zu einer regelmäßigen Arbeitsstätte i.S.v. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG (BFH 20.3.2014, VI R 74/13). |
| Planen Sie Ihre Anfahrtsroute bequem über Google-Maps. | |
| Hier Route planen | |
| Tel: | +49 (0) 2242/918280 |
| Mobile: | +49 (0) 2242/918282-9 |
| E-Mail: | info@stb-bohn.de |
| Mo.-Fr.: | 900 − 1800 Uhr |