16.01.2014 Nachrichtenübersicht

Anwendungsvorrang: Verhältnis nationales Recht und Unionsrecht

Sieht das nationale Recht für eine Leistung
den ermäßigten Steuersatz vor, während sie nach dem Unionsrecht dem
Regelsteuersatz unterliegt, kann sich der zum Vorsteuerabzug berechtigte
Leistungsempfänger auf den Anwendungsvorrang des Unionsrechts berufen und - bei
Vorliegen der weiteren z.B. rechnungsmäßigen Voraussetzungen - den
Vorsteuerabzug nach dem für ihn günstigeren Regelsteuersatz in Anspruch nehmen.
Es kommt nicht darauf an, ob das nationale Recht auch für den Verkäufer
vorteilhafter ist als das Unionsrecht (BFH 24.10.2013, V R 17/13).
nach oben

Anfahrt //

Löhestr. 43a 53773 Hennef

Route planen //

Planen Sie Ihre Anfahrtsroute bequem über Google-Maps.
 
Hier Route planen

Kontakt // Öffnungszeiten //

Tel:+49 (0) 2242/918280
Mobile:+49 (0) 2242/918282-9
E-Mail:info@stb-bohn.de
Mo.-Fr.: 900 − 1800 Uhr