09.08.2013 Nachrichtenübersicht

Zahlung eines Minderwertausgleichs wegen Schäden am Leasingfahrzeug ist nicht umsatzsteuerpflichtig

Leistet der Leasingnehmer an den Leasinggeber
vereinbarungsgemäß nach der Rückgabe des Fahrzeugs einen Ausgleich für den durch
nicht vertragsgemäße Nutzung entstandenen Minderwert des Fahrzeugs, unterliegt
die Zahlung beim Leasinggeber nicht der Umsatzsteuer. Schließlich fehlt der für
einen Leistungsaustausch im umsatzsteuerrechtlichen Sinne erforderliche
unmittelbare Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung bezogen auf den
vom Leasingnehmer gezahlten Minderwertausgleich (BFH 20.3.2013, XI R 6/11).
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