27.02.2013 Nachrichtenübersicht

Erwerb eines vergünstigten Jobtickets stellt geldwerten Vorteil dar

Ein Sachbezug liegt auch dann vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer durch Vereinbarung mit einem Verkehrsbetrieb das
Recht zum Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte (Jobticket) einräumt,
soweit sich dies für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den
Arbeitgeber darstellt. Dieser geldwerte Vorteil fließt den Arbeitnehmern mit
Ausübung des Bezugsrechts, also dem Erwerb der Jahresnetzkarten, zu, wobei genau
auf diesen Zeitpunkt der Vorteil aus der Verwertung des Bezugsrechts nach § 8
Abs. 2 S. 1 EStG zu bewerten ist (BFH 14.11.2012, VI R 56/11).
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