20.02.2013 Nachrichtenübersicht

Kosten für Pkw-Stellplatz können im Rahmen der doppelten Haushaltsführung zu berücksichtigen sein

Die Aufwendungen für einen gesondert angemieteten Pkw-Stellplatz können im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
als Werbungskosten zu berücksichtigen sein. Die Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 1
S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG und der (allgemeinen) in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG
geregelten Entfernungspauschale stehen dem Werbungskostenabzug dabei nicht
entgegen (BFH 13.11.2012, VI R 50/11).
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