25.01.2013 Nachrichtenübersicht

Tante kann für Steuerrückstände ihres Neffen und dessen Ehefrau haften

Eine Tante muss unter bestimmten Umständen
Steuerrückstände ihres Neffen und dessen Ehefrau begleichen. Dies kann zum
Beispiel dann der Fall sein, wenn die Tante ein Konto auf ihren Namen eröffnet,
ihrem Neffen unbeschränkte Verfügungsvollmacht erteilt, und dieser seine
Auftraggeber anweist, Provisionen und Honorare auf dieses Konto zu überweisen,
um seine Gläubiger - insbes. das Finanzamt - zu benachteiligen (FG Rheinland-Pfalz 22.11.2012, 5 K
1186/12).

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