23.01.2013 Nachrichtenübersicht

Zur Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus sog. Termingeschäften

Alt-Verluste aus Termingeschäften, die im
zeitlichen Anwendungsbereich des mittlerweile ausgelaufenen Gesetzes über die
Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) entstanden sind, können nicht ohne weiteres
mit Erträgen verrechnet werden, die im zeitlichen Anwendungsbereich des nunmehr
gültigen InvStG erzielt wurden. Der Gesetzgeber hat keine besondere
Übergangsregelung hinsichtlich der Berücksichtigung von Alt-Verlusten aus
Termingeschäften geschaffen (Hessisches FG 14.11.2012, 4 K 1902/08).

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