20.12.2012 Nachrichtenübersicht

Zur Verdoppelung des Höchstbetrags für Handwerkerleistungen

Zwar tritt nach Art. 4 Abs. 3 WachstumsStG die Verdoppelung des Höchstbetrags für Handwerkerleistungen bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie ist allerdings erstmals bei Aufwendungen anzuwenden,
die im Veranlagungszeitraum 2009 geleistet und deren zugrunde liegende
Leistungen nach dem 31.12.2008 erbracht wurden (BFH 18.10.2012, VI R 65/10).

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