19.12.2012 Nachrichtenübersicht

Telefonkosten bei längerer Auswärtstätigkeit als Werbungskosten abzugsfähig sein

Während einer mindestens eine Woche lang andauernden Auswärtstätigkeit entstandene Telefongebühren können als
Werbungskosten abzugsfähig sein. In einem solchen Fall werden die privaten
Gründe der Kontaktaufnahme etwa mit Angehörigen oder Freunden typisierend
betrachtet durch die beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit überlagert (BFH 5.7.2012, VI R 50/10).
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