23.11.2012 Nachrichtenübersicht

Höhere Verdienstgrenzen für Minijobber

 

Die Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte werden zum 1.  Januar 2013 erhöht. Das bedeutet: sowohl Minijobber als auch  Midijobber können mehr hinzu verdienen. Der Bundestag beschloss  das Gesetz mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen.

Die Entgeltgrenze für Minijobber steigt von 400 Euro auf 450  Euro. Für Midijobber, also die Beschäftigten in der so genannten  Gleitzone, wird sie von 800 auf 850 Euro erhöht. Gleitzone bedeutet,  dass die Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung gleitend von  einem ermäßigten auf das reguläre Niveau ansteigen. Zudem müssen die  Beschäftigten verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung  einzahlen.

Minijobber können dadurch ihre soziale Absicherung verbessern.  Sie erwerben einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten und  Reha-Leistungen. Auf Antrag können sie von der Rentenversicherung  befreit werden.

Erstmals Anpassung an die Lohnentwicklung

Die Entgeltgrenzen bestanden seit Einführung der Minijobs im Jahr  2003 unverändert. Nun werden sie erstmals an die seither erfolgte  Lohnentwicklung angepasst.

Die Neuregelungen gelten für alle Minijob-Verhältnisse, die ab  dem 1. Januar 2013 abgeschlossen werden. Für bereits bestehende  Minijobverhältnisse werden Bestandsschutz- und Übergangsregelungen  geschaffen.

Der Bundesrat hat die Anhebung der Verdienstgrenze am 23.  November 2012 gebilligt.

Quelle: www.bundesregierung.de

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