22.11.2012 Nachrichtenübersicht

Zur Missbräuchlichkeit eines Antrags auf getrennte Veranlagung

Das Wahlrecht von Ehegatten auf Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung kann unbefristet und ohne Bindung
an die gewählte Lohnsteuerklasse ausgeübt werden. Die erstmalige Wahl der
getrennten Veranlagung nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen eines Ehegatten, obwohl die Lohnversteuerung anhand der
Lohnsteuerklassenkombination III/V erfolgte, ist nicht wegen eines
Gestaltungsmissbrauchs unwirksam, wenn zum Zeitpunkt der Wahl der
Lohnsteuerklassen die Insolvenz noch nicht absehbar war (FG Münster 4.10.2012, 6 K 3016/10 E).

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