28.11.2012 Nachrichtenübersicht

Keine Schenkungssteuer wegen niedriger Geschäftsführervergütung eines Komplementärs

Eine als gering anzusehende Geschäftsführervergütung des Komplementärs einer Kommanditgesellschaft bedeutet
keine schenkungssteuerpflichtige Zuwendung des Komplementärs an die anderen
Gesellschafter der Kommanditgesellschaft. Die Geschäftsführertätigkeit des
Komplementärs basiert bei der Kommanditgesellschaft auf der
Gesellschafterstellung und stellt daher keine entgeltliche Dienstleistung i.S.d.
§ 611 ff. BGB dar (Niedersächsisches FG 16.10.2012, 3 K 251/12).
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