25.10.2012 Nachrichtenübersicht

Private Verkäufe über eBay umsatzsteuerfrei

   

Der  Verkauf von privat erworbenen Gegenständen über die Internetauktion eBay
unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Etwas anderes kann dann gelten, wenn eBay
dazu benutzt wird, um auf längere Dauer und mit erheblicher Intensität, eine
Vielzahl von Gegenständen zu angemessenen Entgelten weiterveräußern zu
können (FG Baden-Württemberg 18.7.2012, 14 K 702/10).


 

  
   
   
  
 

   

[FG Baden-Württemberg NL vom 22.10.2012]


 
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