07.11.2012 Nachrichtenübersicht

Rechtsprechungsänderung bei der Aufrechnung im Insolvenzverfahren

Der BFH hat zwei Entscheidungen zum Umsatzsteuerrecht bzw. zur Aufrechnung im Insolvenzverfahren veröffentlicht und
auf eine Änderung seiner Rechtsprechung hingewiesen. Danach ist eine Aufrechnung
fortan nur dann zulässig, wenn der Berichtigungstatbestand schon vor Eröffnung
des Insolvenzverfahrens eingetreten ist, wie es bei der Berichtigung von
Vorsteuerbeträgen zu Lasten des Insolvenzschuldners häufig der Fall sein wird (BFH 25.7.2012, VII R 29/11 u.a.).
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