12.07.2012 Nachrichtenübersicht

Besteuerung ausländischer sog. schwarzer Investmentfonds ist rechtens

Es ist weder willkürlich noch als unverhältnismäßig, dass es einzelne Vorschriften im InvStG gibt, die gerade von
ausländischen Gesellschaften besondere Nachweise verlangten. Schließlich können
die Finanzbehörden bei ausländischen Gesellschaften anders als bei inländischen
Gesellschaften keine Außenprüfung zur Aufklärung der steuerlichen Verhältnisse
vornehmen und somit die Erklärungen über die Ausschüttungen nicht kontrollieren (lt. FG Berlin-Brandenburg 23.5.2012, 1 K
1159/08).

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