04.07.2012 Nachrichtenübersicht

Aufwendungen für arbeitsgerichtliche Vergleiche können als Werbungskosten abzugsfähig sein

Entstehen dem Arbeitnehmer Aufwendungen für
aus dem Arbeitsverhältnis folgende zivil- und arbeitsgerichtliche
Streitigkeiten, so spricht regelmäßig eine Vermutung dafür, dass diese
Aufwendungen einen den Werbungskostenabzug rechtfertigenden hinreichend
konkreten Veranlassungszusammenhang zu den Lohneinkünften aufweisen. Dies gilt
grundsätzlich auch, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen eines
arbeitsgerichtlichen Vergleichs einigen (lt. BFH 9.2.2012, VI R 23/10).
nach oben

Anfahrt //

Löhestr. 43a 53773 Hennef

Route planen //

Planen Sie Ihre Anfahrtsroute bequem über Google-Maps.
 
Hier Route planen

Kontakt // Öffnungszeiten //

Tel:+49 (0) 2242/918280
Mobile:+49 (0) 2242/918282-9
E-Mail:info@stb-bohn.de
Mo.-Fr.: 900 − 1800 Uhr