27.06.2012 Nachrichtenübersicht

Beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten ist verfassungsgemäß

Die in §§ 4f und 9 Abs. 5 S. 1 EStG i.d.F. des
Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 26.4.2006
enthaltene Beschränkung des Abzugs erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten
verstößt nicht gegen das GG. Angesichts der Tatsache, dass das BVerfG die weit
ungünstigeren Abzugsmöglichkeiten nach § 33c EStG a.F. als verfassungskonform
erachtet hatte, sprach nichts dafür, dass die in diesem Fall gewährte
steuerliche Entlastung bei typisierender Betrachtung nicht ausreichend wäre (lt. BFH 9.2.2012, III R 67/09).

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