13.06.2012 Nachrichtenübersicht

Kindergeld: Zur Einordnung von Au-Pair-Aufenthalten im Ausland als

Der BFH hat seine Rechtsprechung bestätigt, wonach Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses grundsätzlich nur
dann als Berufsausbildung anzusehen sind, wenn sie von einem durchschnittlich
mindestens zehn Wochenstunden umfassenden theoretisch-systematischen
Sprachunterricht begleitet werden. Bei weniger Wochenstunden können
ausnahmsweise einzelne Monate als Berufsausbildung zu werten sein, wenn sie
durch intensiven, die Grenze von zehn Wochenstunden deutlich überschreitenden
Unterricht geprägt werden (BFH 15.3.2012, III R 58/08).
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