21.06.2012 Nachrichtenübersicht

Aufwendungen für die Sanierung eines Gebäudes können als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sein

Aufwendungen für die Sanierung eines selbst genutzten Wohngebäudes, nicht aber die Kosten für übliche Instandsetzungs- und
Modernisierungsmaßnahmen oder die Beseitigung von Baumängeln, können als
außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein. Gleichwohl hat der Steuerpflichtige
nachzuweisen, dass er sich den Aufwendungen aus tatsächlichen Gründen nicht
entziehen konnte (BFH 29.3.2012, VI R 21/11 u.a.).
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