25.04.2012 Nachrichtenübersicht

Zahlungen eines Ehegatten auf ein gemeinsames Oder-Konto als freigebige Zuwendung an den anderen Ehegatten

Die Zahlung eines Ehegatten auf ein Gemeinschaftskonto (sog. Oder-Konto) der
Eheleute kann zwar zu einer der Schenkungsteuer unterliegenden Zuwendung an den
anderen Ehegatten führen. Das Finanzamt muss jedoch anhand objektiver Tatsachen
nachweisen, dass der nicht einzahlende Ehegatte im Verhältnis zum einzahlenden
Ehegatten tatsächlich und rechtlich frei zur Hälfte über das eingezahlte
Guthaben verfügen kann (BFH 23.11.2011, II R 33/10).



 

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