09.05.2012 Nachrichtenübersicht

Zur Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags nach Abschluss der begünstigten Investition

Das Wahlrecht im Hinblick auf die Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG kann noch nach
Einlegung des Einspruchs ausgeübt werden. Schafft der Steuerpflichtige ein
Wirtschaftsgut an, bevor er dafür mit seiner Steuererklärung oder mit einem
nachfolgenden Einspruch einen Investitionsabzugsbetrag geltend macht, ist es
nicht erforderlich, dass er im Zeitpunkt der Anschaffung die Absicht hatte, den
Investitionsabzugsbetrag in Anspruch zu nehmen (BFH 17.1.2012, VIII R 48/10).

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