21.03.2012 Nachrichtenübersicht

Erlass einer Prüfungsanordnung kann wegen Verstoßes gegen das Willkür- und Schikaneverbot rechtswidrig sein

Eine Außenprüfung (hier bei einem selbständigen Rechtsanwalt) muss dem Zweck dienen, die steuerlichen Verhältnisse des Geprüften aufzuklären. Lässt sich das Finanzamt von anderen, sachfremden Erwägungen leiten, kann dies gegen das Willkür- und Schikaneverbot verstoßen mit der Folge, dass die Anordnung rechtswidrig ist (lt. Urteil des BFH 28.9.2011, VIII R 8/09).
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