08.02.2012 Nachrichtenübersicht

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Abzug der verkehrsgünstigsten Strecke

\"Offensichtlich verkehrsgünstigere\" Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfordert

keine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten.

Ob eine Straßenverbindung aufgrund einer zu erwartenden Zeitersparnis als \"offensichtlich

verkehrsgünstiger\" anzusehen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Insbesondere ist

nicht in jedem Fall eine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten erforderlich (BFH-Urteil vom 16. November 2011 VI R 19/11).

 

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Anfahrt //

Löhestr. 43a 53773 Hennef

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