01.02.2012 Nachrichtenübersicht

Betrieb von Photovoltaikanlagen kann günstige gewerbesteuerliche Besteuerung von Wohnungsbauunternehmen hindern

Der Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem Dach einer Immobilie steht der günstigen gewerbesteuerliche Besteuerung von Wohnungsbauunternehmen (erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG) jedenfalls dann entgegen, wenn der produzierte Strom gegen Vergütung in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird. Es handelt sich dabei um eine von der Grundstücksnutzung und -verwaltung unabhängige gewerbliche Tätigkeit ( lt. Urteil des FG Berlin-Brandenburg 13.12.2011, 6 K 6181/08).

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