| 19.01.2011 Nachrichtenübersicht |
Preis für Konkurrenzverbot bei Geschäftsveräußerung unterliegt nicht der UmsatzsteuerDer Ausgleich für ein Konkurrenzverbot, das im Zuge einer Unternehmensveräußerung vereinbart wird, ist nach § 1 Abs. 1a UStG nicht mit Umsatzsteuer zu belasten. Dies gilt insbesondere, als dem Konkurrenzverbot neben dem eigentlichen Unternehmensverkauf keine eigene wirtschaftliche Bedeutung zukommt (FG Münster 17.12.2010, 15 K 2529/07 U). |
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