26.01.2011 Nachrichtenübersicht

Rechtsprechungsänderung: BFH erleichtert den Nachweis von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen

Zur Geltendmachung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen muss der Nachweis einer Krankheit und der medizinischen Indikation der Behandlung nicht mehr zwingend durch ein vor Beginn der Behandlung eingeholtes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten bzw. Attest eines öffentlich-rechtlichen Trägers geführt werden. Der Nachweis kann vielmehr auch noch später und durch alle geeigneten Beweismittel geführt werden (BFH 11.11.2010, VI R 17/09 u.a).
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