25.03.2022 Nachrichtenübersicht

Häusliches Arbeitszimmer muss für die Tätigkeit nicht erforderlich sein

Der Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer setzt nicht voraus, dass das Arbeitszimmer für die Tätigkeit des Steuerpflichtigen erforderlich ist. Wird der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt, genügt das für den Abzug (BFH v. 3.4.2019 - VI R 46/17).

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