03.04.2020 Nachrichtenübersicht

Zweimonatige Fristverlängerung für Lohnsteueranmeldung in NRW möglich

Mit Pressemitteilung v. 2.4.2020 hat das Ministerium der Finanzen NRW darauf hingewiesen, dass von der Corona-Pandemie betroffene Arbeitgeber eine zweimonatige Fristverlängerung für die zum 10.4.2020 abzugebenden Lohnsteueranmeldungen beantragen können.

           
 

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