03.05.2019 Nachrichtenübersicht

Verluste aus nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter steuerlich grundsätzlich abziehbar

 Verluste aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter können auch dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn die Einnahmen den sog. Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG in Höhe von 2.400 € pro Jahr nicht übersteigen (BFH v. 20.11.2018 - VIII R 17/16).

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