04.07.2018 Nachrichtenübersicht

Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn

1. Der verbilligte Erwerb einer GmbH-Beteiligung durch einen leitenden Arbeitnehmer des Arbeitgebers kann auch dann zu Ar­beitslohn führen, wenn nicht der Arbeitgeber selbst, sondern ein Gesellschafter des Arbeitgebers die Beteiligung veräußert.

2. Veräußert der Arbeitgeber oder eine diesem nahestehende Person eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft an einen Arbeitnehmer und umgekehrt, handelt es sich in der Regel nicht um eine Veräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, da ein Einfluss des Arbeitsverhältnisses auf die Verkaufsmodali­täten jedenfalls nahe liegt. Eine Ableitung des gemeinen Werts aus Verkäufen kommt in diesem Fall regelmäßig nicht in Be­tracht.

3. Ist der gemeine Wert einer Beteiligung unter Berücksichti­gung des Vermögens und der Ertragsaussichten zu schätzen, ohne dass das Stuttgarter Verfahren in Betracht kommt, hat das Fi­nanzgericht regelmäßig ein Sachverständigengutachten zur Wert­ermittlung einzuholen, wenn der Steuerpflichtige die Anteils­bewertung durch das Finanzamt substantiiert bestreitet und es nicht ausnahmsweise selbst über die erforderliche Sachkunde verfügt (BFH-Urteil vom 15. März 2018, VI R 8/16, Vorinstanz: FG Münster vom 14. August 2015, 14 K 3290/13 E).

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